Selbstverteidigung und Notwehr.
Selbstverteidigung und Notwehr. Wie verhalte ich mich richtig.
Hier habe ich einen interessanten Artikel von Focus online gefunden, der einige Fragen beantwortet die mir schon häufig in Selbstverteidigungskursen gestellt worden sind.
Wer abends oder nachts allein unterwegs ist oder einfach nur auf den falschen Menschen trifft, kann schnell in eine gefährliche Situation geraten.
Männer geraten eher in Prügeleien mit angetrunkenen und Frauen sind meistens in Situationen von sexuellen Übergriffen geraten. Übergriffe können überall vorkommen. Ob in der leeren U-Bahn, in der Disco oder in anderen Gegenden wie zum Beispiel im Park. Die Situation eskaliert. Jetzt heißt es handeln. Doch ab wann ist Notwehr Notwehr? FOCUS Online klärt, wie weit man gehen darf, wenn man sich oder andere verteidigt.
– das Leben
– die körperliche Unversehrtheit
– die sexuelle Selbstbestimmung– Eigentum– die Ehre
Wichtig ist natürlich, dass man sich nur dann verteidigt, wenn man auch gerade angegriffen wird. Also, Selbstverteidigung gilt nur während des tatsächlichen Angriffs.
Auch wird an einem Beispiel benannt, ob ich einen dritten helfen darf und ob dies noch Notwehr bzw. Selbstverteidigung ist. Denn Notwehr gilt auch für dritte. Nothilfe ist ähnlich geschützt wie Notwehr.
Auch ist es ein ganz wichtiges Thema, wie weit ich bei einem Angriff gehen. Wo ist die Verhältnissmäßigkeit bei der Selbstverteidigung? Ich denke dies ist eine sehr wichtige Frage, denn unter Umständen kann ein Angriff auch auf Leben oder Tod bedeuten. Wichtig ist immer zu wissen, als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel um einen Angriff abzuwehren.
Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers.
Wie sieht es mit Gebrauch von Waffen aus?
Die Selbstverteidigung muss dem Angriff angemessen sein: Ist der Angreifer selbst bewaffnet oder deutlich stärker, darf man auch ein „Werkzeug“ zu Hilfe nehmen. Dazu gehören Schlüssel, ein Ast, die Handtasche oder der Regenschirm. Illegale Waffen sind auch in einer Notwehr-Situation verboten.
Wie beweise ich, dass ich aus Notwehr gehandelt habe?
Wer angegriffen wird, muss also nicht weglaufen – sondern darf sich verteidigen.
Kein Recht auf Notwehr hat, wer bei der Verteidigung überreagiert. Genauso ist es, wenn man seinen Angreifer zuvor provoziert hat. Schon ein „Was guckst du?“ kann als Provokation reichen. Schon kann man sich nicht mehr auf Notwehr berufen.
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Euer Team
Kampfsport Zentrum Hamburg & Zendokai Fight Sport Academy
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